Der Vorstand der Stiftung „Grüne Mitte“ besteht aus einem Mitglied. Der erste Vorstand ist im Stiftungsgeschäft berufen. Er übt seine Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus, vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand verwaltet die Stiftung nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung. Dabei hat er den Willen der Stifterin so wirksam und nachhaltig wie möglich zu erfüllen.